Die Wichtigkeit der gesetzlich vorgeschriebenen förmlichen ZUSTELLUNG des AUSSTANDSVERZEICHNISSES als Grundlage („Titel“) der Vollstreckung im Vorgehen der Landesrundfunkanstalten gegen sog. säumige Schuldner könnte sich als Achillesferse erweisen.
An einem vom rbk-Blog-Betreiber „begleiteten“ aktuellen Klagefall gegen den Bayerischen Rundfunk soll das verdeutlicht werden.
Angehängt ist ein Klageschriftsatz vom 03.12.2019 für eine entsprechend argumentierende Vollstreckungsabwehrklage an das Amtsgericht Freising, der dort für erhebliches Bauchgrimmen sorgt.
2019-12-03-Vollstreckungsabwehrklage-AG-FS-anonymSodann kam eine überraschende Mitteilung vom 11.12.2019 an den dortigen Kläger, wonach nicht die ordentliche Gerichtsbarkeit (also zunächst das Amtsgericht), sondern die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig sei.
2019-12-11-Mitteilung-AG-Freising-über-angebliche-Unzuständigkeit-der-ordenlichen-Gerichtsbarkeit(Ach was? Dem rbk-Blog-Betreiber wurde am 06.07.2016 per Beschluß des Verwaltungsgerichts München noch mitgeteilt, es sei zwar für die Anfechtungsklage gegen den BR zuständig, nicht jedoch auch für seine Vollstreckungsabwehrklage, für die vielmehr das AG München zuständig sei! Was denn jetzt? Lachhaft das alles! Geht den Freisingern der Allerwerteste auf Grundeis, und das AG Freising will nicht Schuld an diesem wichtigen Sargnagel für den BR sein, oder wie?)
Dann folgt noch die beantragende Mitteilung vom 16.12.2019 an das AG Freising, das AG möge dann gemäß ZPO wie vorgeschrieben die Klage, für die bereits 159,- € in Rechnung gestellt wurden (!), und die auch bereits überwiesen wurden, an das zuständige Verwaltungsgericht VERWEISEN!
2019-12-16-Antrag-auf-Verweisung-an-VG-München-anonymBis 03.01.2020 hat das Amtsgericht Freising, obwohl dazu zwingend verpflichtet, das aber jedenfalls noch nicht gemacht. Das spricht Bände und zusätzlich für die große Bedeutung dieser Thematik.
Der BR also gab zu, das Ausstandsverzeichnis nicht selbst zugestellt zu haben. Er hat auch ausweislich des Vollstreckungsersuchens keinen Gerichtsvollzieher gebeten, dies zu tun. Der damit befaßte Obergerichtsvollzieher (OGV) wiederum hat geschildert, er durfte sich darauf verlassen, daß der BR alles korrekt gemacht hätte und die Voraussetzungen für die Vollstreckung bereits erfüllt seien. Er als OGV habe nur eine Ladung zum Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft zugestellt, nicht jedoch das Ausstandsverzeichnis. Ein solches lag nur als Abschrift bei. Der OGV teilte mit, hätte er das zugestellt, hätte das extra Gebühren gekostet. Nach § 750 ZPO muß jedoch spätestens mit Beginn der Vollstreckung der „Titel“ ausdrücklich zugestellt werden. Selbst der BGH betonte das schon wiederholt. Das erfolgte also in diesem Fall, aber auch in ungezählten anderen Fällen nicht. Es lag auch kein heilbarer Zustellungsmangel vor. Der BR versucht systematisch und strukturell schon gar keine Zustellung, hatte also keinerlei Zustellungswillen. Daher ist bereits „Heilung“ ausgeschlossen. Bei den anderen Landesrundfunkanstalten dürfte das nicht anders sein. Das, was der OGV als bloße Anlage beifügte, war lediglich eine ABSCHRIFT (das Schriftstück wies eine entsprechende Stempelung gleich dreifach auf). Kopien oder einfache Abschriften können jedoch gar nicht zugestellt werden. Nur Originale, Ausfertigungen und beglaubigte Abschriften könnten zugestellt werden, was wie gesagt extra Zustellgebühren kostet und im Klagefall keinesfalls vorliegt.
Übrigens: Das sog. Vollstreckungsersuchen (VE), das einem „Schuldner“ zugeht, ist nicht identisch mit dem VE, das der BR an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle schickt. Beim originalen VE befindet sich nicht oben rechts ein schräges Feld, aus dem hervorgeht, daß dieses „für den Schuldner“ bestimmt ist. Zudem sind die hinterlegten Kontaktdaten für Telefon und Fax in Köln gebührenfreie Nummern bei dem Exemplar an den Gerichtsvollzieher, jedoch gebührenpflichtige Nummern (was selbst wiederum ein Verstoß gegen den Rundfunkstaatsvertrag ist!) in dem Exemplar an den Schuldner.
Es ist unschwer zu erkennen, daß der BR sich seit 2013 bei seinen Vollstreckungsersuchen mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtswidrig verhielt. Daher dürfte er nach BayVwZVG nicht einmal vollstreckungsrechtlich privilegiert werden. Diese ohnehin absurde Privilegierung setzt sogar nach bayerischem Landesrecht voraus, daß der BR sich gefälligst stets vorbildlich an Recht und Gesetz hält, was er systematisch nicht macht. Es ist vielmehr davon auszugehen, daß Tausende und Abertausende von Zwangsvollstreckungen des BR seit 2013 eklatant rechtswidrig waren.
Der BR versucht übrigens auch systematisch rechtswidrig, seine Kosten für frühere, erfolglos gebliebene Vollstreckungsversuche ohne gerichtlich eingeholten Titel (Urteil!) mitvollstrecken zu lassen, was er nicht darf. Im Vorfeld der beschriebenen Klage trat dieses regelmäßige Fehlverhalten ebenfalls auf und wurde vom BR eingeräumt.
Zudem hatte das Bundesverfassungsgericht (bezogen auf norddeutsche Landesbanken) Mitte Dezember 2012 (also unmittelbar vor Inkrafttreten des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags) festgestellt, daß die vollstreckungsrechtliche Privilegierung öffentlich-rechtlicher Institutionen grundgesetzwidrig sei, weil diese gegen Artikel 3 GG verstoße, soweit es private Konkurrenten gibt. Diese gibt es im Rundfunkbereich zuhauf.
Es bleibt dabei: Widerstand gegen den die Menschenwürde mit Füßen tretenden Zwangsrundfunkbeitrag für die „Unverfrorenheit“, daß man als Mensch ein Dach über dem Kopf hat, bleibt so geboten wie seit 2013. Dem Blogbetreiber verbietet es sein Gewissen (Art. 4 GG) zudem, daß er etwas unterstützt, womit u.a. durch (WDR-) Kinderchöre unter einem grünen Deckmäntelchen gegen Omas gehetzt wird. Oder etwas, dessen sog. „Nachrichten“ dreist verschweigen, daß der von Donald Trump bestialisch und feige ermordete iranische General Qasem Soleimani Anfang 2020 auf offizieller diplomatischer Mission im Irak war. Die USA hatten den irakischen Premierminister gebeten, bei der Anbahnung von diplomatischen Gesprächen zwischen Saudi-Arabien und dem Iran zu helfen, was dieser auch tat. Zuerst also Soleimani unter einem diplomatischen Vorwand in den Irak locken, um dann primitiv per Drohnen zu killen. Das ist in widerwärtigster Weise die sog. „westliche Wertegemeinschaft“ verkörpernd, nun bis zur Kenntlichkeit sichtbar werdend. ARD und ZDF schweigen über diese Riesenschweinerei Trumps, über die sich nur Israels Netanjahu begeistert zeigte, wer auch sonst!? Kriegsverbrecher verstehen sich eben. Öffentlich-rechtliche Medien der BRD vertuschen wie üblich und wie schon immer der Fall die wahren Hintergründe. DAS ist ihr eigentlicher Auftrag. Dazu wurden sie gegründet, zur sog. „Umerziehung“ des deutschen Volkes.
Widerstand gegen diesen Dreck ist sogar nötiger als je zuvor.
Und er wird letztlich von Erfolg gekrönt sein! Wir sind mehr! Wir werden siegen!