Wie ein glossenhaftes „postfaktisches Arschloch“ zur „strafbewehrten Beleidigung“ eines Medienschlachtrosses mutieren soll
In den sog. alternativen Medien im Internet ging es in den letzten Tagen relativ heiß her, was einen Strafprozeß wegen Beleidigung anbelangt, der gegen den freien Journalisten Ulrich Gellermann vor dem Amtsgericht München anstand.Dieser hatte es gewagt, einen Beitrag in der Süddeutschen Zeitung von Hubert Wetzel von höchst zweifelhafter Qualität mit bewußt gewähltem scharfen…