In den sog. alternativen Medien im Internet ging es in den letzten Tagen relativ heiß her, was einen Strafprozeß wegen Beleidigung anbelangt, der gegen den freien Journalisten Ulrich Gellermann vor dem Amtsgericht München anstand.

Dieser hatte es gewagt, einen Beitrag in der Süddeutschen Zeitung von Hubert Wetzel von höchst zweifelhafter Qualität mit bewußt gewähltem scharfen Geschütz vergleichbarer “Güte” der eingesetzten scharfen schriftsprachlichen Waffen abzukanzeln.

Hier läßt sich seine durchaus „deutlich“ zu nennende Replik – die erkennbar jedoch eine der SZ den Spiegel vorhaltende Glosse war – mit dem Titel „Ein postfaktisches Arschloch in der SÜDDEUTSCHEN – Neue Hexenjagd: Donald Trump schlagen und Putin meinen“ nachlesen. Und hier die Online-Ausgabe des SZ-Machwerks, wobei die originär aufgegriffene Printausgabe sowohl länger, als auch noch mißratener gewesen sein könnte.

Es gibt zu der Thematik ein knapp zehnminütiges Videointerview mit Gellermann von weltnetz.tv im Internet zu sehen.

Auch Ken Jebsen kommentierte jüngst diese hochkochende Thematik unter dem Untertitel „Weiß-Blaue Beleidigung“. Er schrieb u.a.:

„So muss sich jetzt der Berliner Journalist Uli Gellermann mit einer Klage der Süddeutschen Zeitung herumschlagen, nachdem er es gewagt hatte, dem Autor einer ‚Putin und Russland ist an allem Schuld Story‘ mit denselben stilistischen Mitteln zu kommen, die er im als Tatsachenbericht getarnten Machwerk vorfand.“

Doch wie ist die Reaktion der Süddeutschen Zeitung, die Strafanzeige gegen Gellermann erstattete, zu werten? Laut Ken Jebsen so:

„Die Herren dort sind schlicht zu schlicht, um die Gesetze modernen Marketings zu verstehen. Abperlen lassen wäre besser gewesen als die Pferde scheu zu machen. Jetzt schauen erst Recht alle hin, die die Hofberichterstatter-Presse nur noch verachten und das sind immer mehr.“

Nun, das war wirklich durchaus denkbar, und auch ich selbst wollte da nicht hintanstehen.

Von Ulrich Gellermann war auf seiner Website rationalgalerie.de am 11. Juni 2018 im Beitrag „Medien-Konzern verfolgt Blogger strafrechtlich – Die ‚Süddeutsche Zeitung‘ zeigt Uli Gellermann wegen Beleidigung an“ zu erfahren, daß die Hauptverhandlung am 15.06.2018 stattfinden würde.

Also rief ich am Vortag vormittags beim Amtsgericht an, um mich nach Uhrzeit und Räumlichkeit zu erkundigen. Doch wurde nur mitgeteilt, ich möge es bitte ab 15 Uhr versuchen. Gesagt, getan. Um halb vier hieß es dann plötzlich, es gäbe solche Informationen nurmehr am Verhandlungstag selbst, also ab 7 Uhr telefonisch. Immerhin ergatterte ich noch die Durchwahlnummer zur Haupt­pforte und rief dann eben einen halben Tag später, am Freitagmorgen (15.6.) um dreiviertel acht an.

Die Verhandlung sei um 13.30 Uhr im Sitzungssaal A 124, bekam ich zu hören und dankte.

Sodann begab ich mich rechtzeitig in diesen unansehnlichen, alles andere als einladenden Bau (siehe Anfangsfoto) und war um Viertel nach eins da, würde also ein juristisch und gesellschaftlich durchaus sehr wichtiges Verfahren mitbekommen. So dachte ich. Ein paar andere Interessenten warteten auch. Beide Saaltüren waren jedoch noch abgesperrt, auch noch wenige Minuten vor halb zwei. Zudem kein Rechtsanwalt oder Staatsanwalt in Robe zu sehen, auch kein Angeklagter. Hmm…

Da ich leider schon diverse unfaßbare Mätzchen am AG München als (geplanter) Zuschauer erlebt habe, wurde ich bereits vor 13.30 Uhr sehr skeptisch. Ein kurzer Szenenwechsel sei mir erlaubt, um das zu erläutern. Viele werden das kaum glauben können, es trug sich aber just so zu.

Einmal bekam ich erst vor wenigen Jahren z.B. mit, wie es zu einer anberaumten Verhandlungszeit hieß, die Verhandlung gegen einen Angeklagten sei vorverlegt worden (wovon dieser allerdings gar nichts wußte! Teilweise waren Zuschauer extra hunderte Kilometer angereist!) – und dieser mußte dann gegen seine Verurteilung in Abwesenheit erst mittels Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ankämpfen. Ein weiteres Mal wurde jener mir bekannte Angeklagte persönlich an der Eingangsschleuse von einer höheren Gerichtsbediensteten – rein „zufällig“ natürlich – abgefangen und scheinheilig mit den sinngemäßen Worten „Ach, Herr W., gut daß ich Sie treffe, Ihre Verhandlung wurde in einen anderen Saal verlegt, kommen Sie doch gleich mit, ich zeige es Ihnen“ zu einem anderen Saal in Trakt B statt A gelotst. Derweil hatte ich, aber auch weitere geplante Zuschauer, vor dem ursprünglich kommunizierten Saal gewartet, vor dem weiterhin ungeniert der obsolete Sitzungsplan aushing, ohne jeden Änderungshinweis. Als wir damals endlich nach etlichen Minuten bei der Pforte anfragten, was los sei, erfuhren wir zwar den geänderten Saal, doch uns allen wurde der Zutritt verwehrt, obwohl durchaus gültige Ausweispapiere mitgeführt und hergezeigt wurden. Der ganz normale Wahnsinn am AG München und vorbildliche Wahrung der Öffentlichkeit also?! Eine von mir eingereichte Beschwerde versuchte übrigens der damals gerade noch tätige Präsident Nemetz teilweise mit fadenscheinig wirkenden Entschuldigungen für ein “Versehen” seines Personal vom Tisch zu wischen, einen anderen Teil leitete er an das zuständige OLG weiter. Und wenn sie nicht gestorben sind, so warten sie noch heute auf die Stellungnahme von dort. Man will offenbar partout ein damaliges Fehlverhalten der sog. Sitzungspolizei in Form der Versagung des Zutritts in den damaligen Saal nicht zugeben. Vielleicht wäre mal wieder eine Fachaufsichtsbeschwerde bei Minister Bausback fällig, doch der sitzt schon einiges ebenfalls nur aus. Merken diese Herrschaften denn gar nicht, wie sehr sie das Gemeinwesen zerstören?

Diese Erinnerungen gingen mir also heute beim kurzen Warten durch den Kopf, und mir wurde auch die Redewendung gewahr: „Fool me once, shame on you – fool me twice, shame on me!“. Solch ein Spielchen macht ihr nicht nochmal mit mir!

Also ging ich aufgrund jener früheren Erlebnisse und Erfahrungen nun bereits wenige Minuten vor halb zwei zur Hauptpforte, warnte aber zuvor die anderen Interessenten auch schon einmal vor, die (nur) deswegen bald darauf (teils) nachkamen. Zunächst wußte der Bedienstete an der Pforte nichts anderweitig, aber immerhin fragte er korrekterweise telefonisch nach, weil es ihm selbst auch überaus seltsam vorkam, was ich ihm da beschrieb. Es dauerte etwas, inzwischen waren wir vier Interessenten an der Pforte, die gespannt auf seine erläuternde Antwort warteten. Sie lautete: Die Verhandlung habe schon früher begonnen und sei bereits beendet! Auf unsere überraschte bis fassungslose Rückfrage hin, wann denn genau, wurde immerhin noch mitgeteilt: „Von 10.15 Uhr bis 11.17 Uhr.“ Über den Ausgang konnte oder durfte er nichts sagen. Wir empfanden das als faktischen krassen Ausschluß der Öffentlichkeit, womöglich vom Gericht in voller Absicht herbeigeführt, denn alle Anwesenden hatten sich extra in der Früh telefonisch erkundigt. Einer hatte erst um dreiviertel zehn angerufen, dennoch weiterhin 13.30 Uhr als vermeintlichen Beginn genannt bekommen, und war daher vergebens extra 60 Kilometer angereist. Schert denn die Wahrung des wichtigen rechtsstaatlichen Prinzips der Öffentlichkeit von Verfahren, gerade bei gesellschaftspolitisch höchst relevanten Strafprozessen, deren leichtfertige Verletzung als womöglich gezielter Angriff auf die Freiheit der Meinung, Kunst und Presse verstanden werden könnte, manche Richter am AG München eher nachrangig, insbesondere wenn alternativ ein mögliches frühzeitiges Entschwinden ins sonnige Wochenende als lockender erscheint?

 

Ausschnitt des Aushangs mit dem Sitzungsplan kurz vor halb zwei

 

Am Aushang vor Saal A 124 war übrigens kein einziger Termin als erledigt oder ausgefallen durchgestrichen, wie sonst üblich, weder der Gellermann-Termin (siehe Foto), noch zwei früher terminierte von 9.00 Uhr (wegen Körperverletzung) und 11.00 Uhr (Erschleichung von Leistungen), die oberhalb standen. Freilich könnten diese „äußeren Umstände“ auch reiner Zufall gewesen sein, aber es bleibt ein „G’schmäckle“ aus Sicht vieler. Und dies gerade in diesen von Politik und Justiz durch deren ureigenes Verhalten verursachten zugespitzten, spalterischen und aufgeheizten Zuständen bzw. Verhältnissen hierzulande.

Ich mailte dann nachmittags den Verteidiger, RA Woicke aus Berlin, an. Freundlicherweise reagierte er recht rasch sowie auch verständnisvoll und bot mir auch ein Telefonat an.

In diesem erfuhr ich dann, daß Ulrich Gellermann aus Gesundheitsgründen entschuldigt war. Der Verteidiger, der schon zeitlich eher in München war, wurde vom Gericht angerufen, ob das Ganze nicht eher stattfinden könne. Da alle Verfahrensbeteiligten schon zugegen waren, ging es daher also bereits um Viertel nach zehn los, was auch den Verteidiger überraschte, der auf dem Sitzungsaushang des Saales ebenfalls die beiden früher terminierten Verfahren unter Leitung der Richterin am Amtsgericht Silberzweig (vgl.: „Der Lügendetektor bin ich“, SZ; „Prozess ohne politischen Hintergrund“, junge Welt) ersehen konnte.

Die Staatsanwaltschaft war, wie zu erfahren war, ebenfalls durch eine Person weiblichen Geschlechts vertreten, jung wirkend.

Zuschauer gab es um 10.15 Uhr offenbar gar keine, wie auch, mangels Bekanntgabe der Uhrzeit? Hatte man also womöglich wegen der am frühen Vormittag eingegangenen, wegen des Verfahrens anfragenden Anrufe kurzzeitig um-terminiert, um das im Zweifel absehbar peinliche Verfahren auf möglichst kleiner Flamme zu halten? Interesse daran könnten der “angeschossene”, schwerfällige journalistische Supertanker SZ, aber auch die Münchner Justiz, die evtl. der SZ „tapfer“ bzw. artig beizu­springen bereit wäre, durchaus gehabt haben. Öffentlichkeit auf „Freistaats-Bayerisch“ halt. Scheinbar ganz normal im Bayernland in der Ägide der CSU-Granden Seehofer und Söder mit ihrem durchgepeitschten neuen, leckeren Polizeiaufgabengesetz und seiner Unendlichkeitshaft für allzu Unbequeme und in Ungnade Gefallene, selbstredend ohne jede Gerichtsverhandlung und Verurteilung. Mia san mia, ist doch uns wurscht, ob das übelsten Nazi- und Stalin-Methoden bis zur Kenntlichkeit ähnelt, scheint das Motto der das abgenickt habenden CSU-Fraktion gewesen zu sein, der wohl schwant, daß es ab September vorbei mit der „Absoluten-Mehrheits-Herrlichkeit“ sein dürfte. Dann wäre es passé mit etwaigen feuchten Träumen vom dreisten Beschließen von Verfassungsbruch-Gesetzen und einem Gehabe, das anmutet wie ein neuerliches „Hauptstadt-der-Bewegung“-Feeling.

Wie verlief aber nun die Verhandlung in diesem ganz kleinen Rahmen? Nun, laut dem Verteidiger kaprizierte sich die Strafrichterin auf drei Begriffe, die aus ihrer Sicht schlicht beleidigend seien. Da half trotz immerhin einstündiger Verhandlungsdauer keine noch so engagiert verteidigende Darlegung, wonach der inkriminierte Text als Glosse konzipiert und gemeint gewesen sei, und auch kein Appell an die Freiheit der Kunst, der Meinung und der Presse. Nein, wer wie der Angeklagte die Begriffe (postfaktisches) „Arschloch“, (Schmierblatt-)„Sau“ und „normales SÜDDEUTSCHE-Arschloch“ so verwende, meine das aus Sicht der Richterin in beleidigender Absicht. Ulrich Gellermann wurde also erstinstanzlich wegen Beleidigung verurteilt. Zu 30 Tagessätzen á 30 Euro, wobei das Einkommen bzw. die finanzielle Lage geschätzt wurde, da sich die Verteidigung dazu nicht äußerte. Die Richterin folgte dabei übrigens vollumfänglich der Forderung der Staatsanwältin, was keineswegs als der typische Normalfall anzusehen ist. Rechtskräftig ist das Urteil aber natürlich noch nicht! RA Woicke rechnet vielmehr damit, daß Uli Gellermann vor Ablauf der zu beachtenden Wochenfrist Rechtsmittel einzulegen gedenkt. Ob dies Berufung oder Revision sein bzw. werden wird, bliebe dann abzuwarten.

Hat denn angesichts solcher Urteile der sprichwörtliche deutsche Michel manchen Richtern und Staatsanwälten zufolge gefälligst zu kapieren, daß er zwar kollektiv mit dem geradezu liebevollen Etikett „Köterrasse“ versehen werden darf, was prompt zur raschen Einstellung durch eine (andere) Staatsanwaltschaft führte, weil dies angeblich keineswegs Volksverhetzung oder dergleichen sei, daß er aber keineswegs mit ähnlichen Stilmitteln auf unerträgliche Stimmungsmache reagieren darf, wenn etwa BRD-Mainstream­-Medien wie die Süddeutsche Zeitung oder auch öffentlich-rechtliche Sendeanstalten auf ihnen nicht genehme Politiker wie Putin oder Trump mit infam Fehlverhalten und charakterliche Fragwürdigkeit suggerierenden Andichtungen operieren, und seien diese noch so konstruiert und manipulativ?

Angesichts eines beinahe wie Kriegsführung gegen das eigene Volk wirkenden „strafrechtlichen Feldzugs“ gegen Meinungsfreiheit und andere Grundrechte – siehe PAG Bayern, Netzwerkdurch­setzungsgesetz, massenhaftes Sperren-Lassen von Facebook-Accounts und Youtube-Videos, usw. – bleibt zu hoffen, daß sich Uli Gellermann das Urteil nicht bieten läßt. Die nächste Instanz wäre dann zwingend keine Ein-Personen-Show eines Strafrichters mehr, und nochmals würde sich ein faktischer Ausschluß der Öffentlichkeit in diesem wichtigen Verfahren und Thema, bevor eine künftig rechtskräftig werdende Entscheidung anstünde, gewiß nicht wiederholen, soviel jedenfalls dürfte hier sicher sein. Das aber liegt auch an allen, die davon erfahren, interessiert sind, am Ball bleiben wollen und dann realistisch die Möglichkeit zur Teilnahme als Zuschauer bei der kommen­den Instanz haben. Im Zweifel hat selbst das Landgericht München I nachweislich schon ganz kurzfristig (bei einer Berufungsstrafverhandlung) vor wenigen Monaten einen viel größeren Saal anberaumt, weil der öffentliche Andrang schlicht enorm groß war, und inhaltlich sodann eine erstinstanzliche Verurteilung aufgrund des unleugbaren Vorliegens eines eklatanten Fehlurteils des AG München in einen Freispruch erster Klasse umgewan­delt. Geht doch!

Von rbk