Zum zweiten Mal binnen weniger als 12 Monaten wurde am 26.01.2018 gegen die Person Dr. Ralph Bernhard Kutza am „Amtsgericht München“ ein Strafprozeß wegen angeblich versuchter Erpressung in Form der Versendung eines Vertrags über Schadensersatz bzw. von AGB geführt (siehe 1, 2, 3). Die Vorwürfe sind erneut höchst grotesk. In Wirklichkeit wurde wiederum ein politischer Schauprozeß geführt.
Nunmehr sollen Anfang 2017 ausgerechnet drei Volljuristen mit jeweils jahrzehntelanger Berufserfahrung für den Freistaat Bayern von dem promovierten Psychologen „zu erpressen versucht“ worden sein. Einmal mehr geriet dabei die sog. Verhandlung zu einer die realen politischen Verhältnisse deutlich entlarvenden Farce. International übliche Maßstäbe an Strafprozesse, die das Prädikat „rechtsstaatlich“ halbwegs verdienen wollen, wurden wieder einmal in erschreckender Weise mißachtet.
Nach Urteilsverkündung und noch gleichentags eingelegtem Rechtsmittel wurde am 15.02.2018 das Urteil zugestellt. Am 21.02.2018 wurde das folgende (hier nur leicht gekürzte) Schreiben der neuen Präsidentin des Amtsgerichts München zugesandt:
Der Mann ralph bernhard
* Sohn der edith hildegard und des hans peter
* Geistig-beseeltes Wesen
* Nicht identisch mit der Fiktion/Person Dr. Ralph B. Kutza
* Nicht Treuhänder einer Person
Im Sinne von [UCC 1-101, 1-308] without prejudice
Postalisch z.Z. erreichbar (…)
[Präsidentin] Beate Ehrt (persönlich/eigenhändig!)
Amtsgericht München
Nymphenburger Str. [16]
[80335] München
Gaia, am einundzwanzigsten Tag des zweiten
Monats im Jahre des Herrn zweitausendachtzehn
Unser Gz.: 2017-11-28 AG-MUC-Entwurf (bitte stets angeben!) – Ihr Gz. [854 Cs 112 Js 118996/17]
Hier: Fragen zu Umständen eines Strafverfahrens
Offizielles und öffentliches Schreiben zur öffentlichen Bekanntmachung
Wertgeschätzte [Frau Präsidentin] Beate Ehrt,
die konkreten fragwürdigen Geschehnisse im Rahmen des im Betreff genannten Strafverfahrens lassen es geboten erscheinen, Sie zu kontaktieren.
Wie stehen Sie zu folgenden Fakten?
In dem Verfahren wurde seit 13.11.2017 mehrfach und auf verschiedene Weise vollständige Akteneinsicht begehrt. Entweder in Form einer Zusendung (der Originale an den Verteidiger oder auch in Kopie) oder in Form einer Einsichtnahme vor Ort (Nymphenburger Str. 16, München). Auf nichts davon hat RiAG VOLLATH geantwortet. Als sich darüber beschwert wurde, wurde u.a. das Scheinargument vorgeschoben, wegen Beschwerden sei die Akte am Landgericht. Das ist schon deshalb wenig glaubwürdig, weil dann vom LG (ggf. mehr als) eine Antwort zu erwarten gewesen wäre, die der Unterzeichnende jedoch nie erhielt. Das Zusenden einiger weniger Seiten Auszüge recht kurz vor dem Termin der HV war nicht ansatzweise ausreichend. Seit mehr als drei Monaten wird also erkennbar volle Akteneinsicht verhindert. Billigen Sie dies?
Es wurde seit 26.01.2018 mindestens drei Mal die Zusendung des Sitzungsprotokolls (ab dessen Fertigstellung) verlangt, das erste Mal gleich bei der unverzüglichen Rechtsmitteleineinlegung gegen das „Urteil“, was jedoch bislang ebenso obstruiert wird. Billigen Sie dies?
Wann kann Akteneinsicht erfolgen und wann wird endlich das Protokoll zugesendet?
Wie rechtfertigen Sie solche Verhaltensweisen, die man bislang nur aus totalitären Regimen kennt?
Wie sehen Sie die Tatsache, daß am sog. Verhandlungstag das Ihnen schreibende geistig-beseelte Wesen von Staatsanwalt und Richter im „Duett“ ständig unterbrochen wurde und daran gehindert wurde, auch nur wenige kurze Verse aus dem Matthäus-Evangelium der Bibel zu zitieren, um die bei ihm gegebene Einstellung und gewissensmäßige Haltung besser/authentisch zu verdeutlichen? Das hätte nicht länger als 30 Sekunden gedauert (also lächerlich kurz, aber es wurde sofort höchst aggressiv und massiv unterbunden! Was wohl der apostolische Nuntius dazu sagen würde?)
Ist die Justiz in Bayern schon so vom Logentum oder gar offenen Satanisten unterwandert, daß sie einem schon nach einem halben zitierten Satz aus der Bibel „übers Maul fahren“ muß, und boshaft und rechtsmißbräuchlich Ordnungsgeld oder gar Ordnungshaft anzudrohen können glaubt, wenn man es wage, fortzufahren. „Hier ist keine Bibellesestunde!“. Es ging wie gesagt allerdings nur um ein Hundertzwanzigstel einer Stunde. Offenbar sollten bestimmte Wahrheiten unterdrückt werden.
Doch auf die nach Protest noch folgende erwidernde Aufforderung, im berüchtigten Sitzungssaal (es heißt gewiß aus gutem Grund nicht „Gerichtssaal“) B 177 dann gefälligst das Kreuz abzuhängen, reagierte der 35-jährige VOLLATH dann wie ein trotziger Schuljunge: „Nein, das mache ich nicht!“
Wie stehen Sie dazu, werte Beate Ehrt, daß man nicht einmal für eine halbe Minute aus der Bibel zitieren darf? Es scheint absolut sicher, daß aus dem Koran sehr wohl zitiert hätte werden dürfen.
Wie stehen Sie dazu, daß ohne jegliche seriöse Feststellung von sog. „Personalien“ und gegen den wiederholten ausdrücklichen Widerspruch des Ihnen schreibenden und dies am 26.01.2018 erlebt bzw. erlitten habenden geistig-beseelten Wesen behauptet wurde, egal was es bekunde, es sei die angeklagte Person Herr Dr. Ralph Bernhard Kutza? Darf am Amtsgericht München wirklich dermaßene Willkür und Menschenverachtung stattfinden? Auch künftig, mit Wissen/Billigung Ihrerseits?
Das geschah, bevor Sie die Nachfolge des Herrn Nemetz antraten. Diesem hatte es beliebt, am 02.12.2014 Strafanzeige gegen „Dr. Kutza“ zu erstatten. Immerhin schon am 02.03.2017 [sic!] erfolgte dann die erstinstanzliche Verhandlung. Eineinhalb Tage vorher (!) wurde die seit Wochen verlangte Aktenkopie zugestellt. Natürlich bei deren Umfang viel zu spät, aber jedenfalls erfolgte es überhaupt. Am LG München I war dann eine Akteneinsichtnahme vor Ort (Nymphenburger Str. 16) an zwei Tagen keinerlei Problem. Was ist so brisant, daß es nun „auf Teufel komm´ raus“ verhindert werden muß? Geht daraus etwa hervor, daß Justizminister Bausback höchstpersönlich die unbedingte und rigide Abstrafung des „Dr. Kutza“ wünscht, nein verlangt? Sie müssen diese Frage schon verstehen, denn dieser Eindruck drängt sich geradezu auf (Bausback war in allen Fällen involviert!).
Gerade auch, wenn man noch berücksichtigt, daß erstens sämtliche Anträge, die allesamt objektiv nachvollziehbar und wohlbegründet waren, abgeschmettert wurden, und daß zweitens sogar die Beweisanträge, mit denen Urkunden/Augenscheinsobjekte zugelassen werden sollten, die sehr die Unschuld bzgl. der drei Tatvorwürfe nahegelegt hätten, nicht einmal gestellt werden durften! Es waren elf geplant, bezogen auf die „Taten“ vier, dann drei und nochmals vier.
Als die ersten drei von vier bezogen auf den Münchener Fall verlesen und gestellt (samt Übergabe der kopierten Urkunden/Augenscheinsobjekte) worden waren und der Staatsanwalt sichtlich sehr blaß geworden war, wohl weil er seine Erfolgschancen bzw. Felle davonschwimmen sah, unterband VOLLATH mit einer Chuzpe ohnegleichen, daß auch nur ein weiterer Beweisantrag gestellt wurde. Dies sei „mißbräuchlich“ (Was denn bitte? Der Antritt des Unschuldsbeweises?). Wenn versucht werden sollte, auch nur einen weiteren zu stellen, würde Ordnungsgeld verhängt! [8 Anträge standen noch aus.]
Wie stehen Sie zu dieser offenkundigen Pervertierung jeglichen Rechtsstaatsgedankens?
Wie stehen Sie dazu, daß das Optische, d.h. die Kleidung des als Verteidiger auftretenden geistig-beseelten Wesens, welches zu Beginn auch eine schriftliche Strafprozeßvollmacht vorgelegt hatte, ausschlaggebend für die Höhe der Tagessätze ist? (…)
Aber das paßt andererseits. Ihre Richter/innen meinen ja auch, sie müßten sich nicht legitimieren oder ausweisen, es reiche aus, daß sie dort säßen und eine Robe trügen. Ein Argument, das seit dem „Hauptmann von Köpenick“ allenfalls geeignet ist, die Hybris und Borniertheit der Verwender nahezulegen. Wie aber sehen Sie dies, werte Beate Ehrt?
Einige Worte zum am 15.02.2018 einer postalischen c/o-Anschrift zugestellten schriftlichen „Urteil“ sind auch geboten. Werden allen Ernstes ab 2018 nurmehr Abschriften statt zumindest Ausfertigungen versandt? Es wird immer schlimmer im Bayernland! Wobei auch bisher nur Scheinausfertigungen erstellt wurden, da erstens nur ein maschinelles Siegel aufgebracht wurde und zweitens darin nicht wie nötig das Gericht (die Behörde) korrekt bezeichnet wird.
Doch auch inhaltlich fragt man sich, wo und wann man hier lebt. Kennen Sie den Film „Idiocracy“? Weit scheinen wir davon nicht mehr entfernt zu sein. Im Gymnasium sah ich jedenfalls andererseits erschreckende Filme von Verhandlungen unter einem Roland Freisler. Damals durften sich „Angeklagte“ ja auch nicht verteidigen. An der Schleifung der Reste rechtsstaatlichen Denkens arbeiten ja Politiker der CSU mit Hochdruck, man denke an das neue Polizeiaufgabengesetz, ein wahres „Schmankerl“ des Totalitarismus, das Diktatoren in aller Welt dankbar kopieren werden.
Nun, der sog. Richter VOLLATH besaß die Verwegenheit, folgendes zum besten zu geben:
„Der Angeklagte ist in der sog. ‚Reichsbürgerszene‘ aktiv und dort eine der führenden Gestalten. Er lehnt die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland ab.“
Was die Fiktion, kreiert mutmaßlich mit und ab Ausstellung der sog. Geburtsurkunde „ablehnt“, vermag das unterzeichnende geistig-beseelte Wesen nicht zu sagen. Es geht eher davon aus, daß fiktive Konstrukte nicht selbst denk- und handlungsfähig sind. Aber hiermit wird erklärt, daß der Ihnen schreibende Mann leider gerade keine Einhaltung einer Rechtsordnung erkennt und vielmehr genau das moniert! Ihm gegenüber werden unveräußerliche Menschenrechte mit Füßen getreten, die Inanspruchnahme bzw. Bezugnahme auf göttliches oder Naturrecht wird allenfalls höhnisch quittiert. Ihm wird angedichtet, er sei identisch mit einer Person namens Dr. Kutza Ralph Bernhard oder ähnlichen Schreibweisen und diese sei in der „Reichsbürgerszene“ aktiv, ja er sei sogar dort eine „führende Gestalt“. Der propagandistische Gehirnwäschebegriff wird mißbräuchlich zu rein machtpolitischen Zwecken verwendet und eine Art Definition utilitaristisch suggeriert, obwohl sie nicht gerichtsfest standhält. Dabei ist ein „Reichsbürger“ sogar juristisch exakt definiert.
Die VOLLATH-Wortwahl „Gestalt“ soll offenbar schon suggerieren „finstere/dunkle Gestalt“, denn eine unzweifelhaft gängige juristische Ausdrucksweise ist das nicht. Für die gesamte Behauptung gibt es natürlich keinerlei Beweise. Wie auch, mangels Masse. Im Freistaat Bayern jagt man also Gespenster. A la Marx: Ein Gespenst geht um in der BRD, das Gespenst des sog. Reichsbürgertums!
Doch dies wird gemacht gemäß dem Motto des fliehenden Diebes, der da ruft: „Haltet den Dieb!“
Wenn schon, sind schließlich diejenigen Reichsbürger, die den Vorwurf als instrumentelle Keule gegenüber systemkritisch, alternativ, lebensbejahend, menschenfreundlich, friedfertig, vernünftig, Gerechtigkeit suchend, eigenverantwortlich und spirituell auftretenden Menschen verwenden.
Denn diese sturen Vertreter aus Polizei, Justiz, Medien und Politik beziehen sich positiv auf die von Adolf Hitler am 05.02.1934 per nichtiger, weil verfassungswidriger (siehe Tillessen-Urteil des Tribunal Général in Rastatt am 06.01.1947) „Verordnung“ einzuführen versuchte bloße Pseuso-Staatsangehörigkeit „deutsch“ (die der Gleichschaltung und Entrechtung diente). Und sie wenden schamlos Dutzende von „Gesetzen“ aus der Zeit der NS-Gewaltherrschaft an. Strafrichter beziehen sich auf die StPO. Doch wahlweise ist deren räumlicher Geltungsbereich seit über zehn Jahren seit den sog. Bundesbereinigungsgesetzen nicht mehr eindeutig definiert (Streichung § 1 des EGStPO) oder man bezieht sich laut Eingangsformel des EGStPO auf das „Reich“. Dort heißt es auch nach der Änderung vom 17.8.2017 noch: „Wir verordnen im Namen des Deutschen Reichs, … , was folgt:“.
Wer ist hier also in Wahrheit Reichsbürger? Die Wahrheit ist offenkundig, doch alles wird auf den Kopf gestellt. Der Unterzeichnende hat mit dem Reichsbürgergesetz vom 15.9.1935 nichts am Hut!
Halten Sie es für normal, werte Beate Ehrt, daß sog. Richter an Ihrem Amtsgericht in ein „Urteil“ solch haarsträubende Unterstellungen und Diffamierungen einbauen (können)?
Ihr Vorgänger Nemetz verweigerte leider die Antwort auf die Frage, ob gemäß Militärregierungsgesetz Nr. 2 zum einen das Amtsgericht München nach Schließung aller deutschen Gerichte die Tätigkeit als deutsches Gericht wiederaufnehmen durfte, weil und soweit eine „schriftliche Anordnung der Militärregierung“ dies bestimmte (vgl. Art. III Nr. 5), sowie, ob die einzelnen Richter als solche amtieren dürfen, weil sie die explizite „Zulassung der Militärregierung erhalten“ haben (Art. V Nr. 9), oder warum dies obsolet sei und anders begründet werden könne, weil andernfalls bzw. anderweitig Gerichte und Richter schlicht von vornherein nicht anerkannt würden oder werden müßten.
Auf Seite 8 läuft VOLLATH zur Höchstform auf. Zuerst weist er angebliche „Taschenspielertricks“ von sich, obwohl er am 26.01.2018 solche reichlich gebrauchte und auf Seite 7 unten unzutreffend behauptete, das geistig-beseelte Wesen habe sich als „Herr Ralph Bernhard“ betrachtet [VOLLATHS „Taschenspielertrick“ ist natürlich, daß die Anrede „Herr“ bereits eine Personifikation beinhaltet, doch er glaubt möglicherweise, der Unterzeichnende würde dies nicht wissen oder bemerken].
Dann stempelt VOLLATH „Dr. Kutza“ zum Maßkrugschläger, und die drei Opfer/Zeugen, also einen Vizepräsidenten eines OLG, eine leitende Oberstaatsanwältin und eine Landgerichtsrichterin, zu (potentiellen) Säufern! Das ist übelste Verfolgung Unschuldiger und Andichtung von Straftaten pur!
Absurdere, unhaltbarere und peinlichere Urteile bekam der Unterzeichnende noch nicht zu Gesicht.
Wie stehen Sie dazu, werte Beate Ehrt? Schlug Dr. Kutza jemanden einen Maßkrug gegen den Kopf? Wann und wo soll das gewesen sein? Gegenstand der Verhandlung war das nicht. Aber auch die anderen Vorwürfe nicht, denn „verhandelt“ wurde nicht. Es wurde „kurzer Prozeß“ gemacht!
Das Führen des Beweises der Unschuld der angeklagten Person war höchst unerwünscht und wurde nicht zugelassen, basta! Wird eigentlich bald schon ein „Roland-Freisler-Award“ ausgerufen?
Im Urteil schwadroniert VOLLATH nicht zuletzt etwas von „der durch die Taten zu Tage getretenen besonderen Missachtung der Justiz“. Auch die Verhinderungsabsicht wurde schlicht nur unterstellt.
Doch erstens stimmt das nicht, zweitens wäre bei bestimmten, eigentlich bereits verbrecherisch anmutenden Verhaltensweise von Leuten, die sich Staatsanwalt oder Richter schimpfen, also der Wahrheitsfindung verpflichtet sein sollten, womöglich eher der Begriff „verachten“ angebracht.
Fast schon nachrangig wirkt dann die Absurdität auf Seite 9, wo VOLLATH das nunmehr weitaus höhere Strafmaß als noch im Strafbefehl, als ob er ihn nicht selbst unterzeichnet hätte, auch damit zu rechtfertigen versucht (dabei kläglich scheiternd), daß zu Lasten „des Angeklagten“ insbesondere gesehen werden „musste“ (?), „dass er mit seinem Handeln jedenfalls bei Tat 3 die Vollstreckung einer erheblichen Geldsumme verhindern wollte und sein einziges Ziel die Störung der Rechtspflege ist“. Die Unglaublichkeit der Unterstellung ist als eine Tatsache beschrieben. Doch dafür gibt es kein Geständnis (dieses wäre auch unwahr) und keine Nachweisführung. VOLLATH ist auch nicht Psychiater, Psychologe, Beichtvater oder dergleichen. Dennoch meint er also, er wisse genau, was die tiefsten Gedanken und Motive des „Angeklagten“ seien. Na, das ist wohl eher die reichlich hilflos wirkende, versuchte Rechtfertigung für sein eigenes Tun. Es ging im Fall 3 um exakt 217,50 €, wahrlich ein geradezu Ehrfurcht gebietender hoher Betrag. Da kann man VOLLATH schon folgen. Laut Mainpost kostet ein von der das Grundgesetz [Art. 16a] schleifenden Angela Merkel eingeladener „MUFL“ monatlich 5.150 €, d.h. für 217,50 € könnte man einen weiteren für fast einen ganzen Tag und acht Stunden „bewirten“. Ein mea maxima culpa ist dennoch nicht angebracht, wie Sie gewiß verstehen werden.
Denn mit der Logik hapert es bei VOLLATH schon noch etwas, auch gut 7 Jahre nach dem Examen: Angeblich ging es doch im Fall 1 um „mindestens 569,96 €“. Ist das nach VOLLATHscher Mathematik-Auslegung also weniger als 217,50 €? Oder ist alles völlig egal, Hauptsache zackig aburteilen?
Fühlen Sie sich unter solch unsäglichen Verhältnissen denn noch wohl, wehrte Beate Wehrt? [ 😉 ]
Wie werden die sog. Richter nur so? Déformation professionelle ist keine Erklärung/Begründung.
Es wird an den berühmten Leserbrief des ehemaligen Richters am Landgericht [Stuttgart] Frank Fahsel an die Süddeutsche Zeitung im April 2008 erinnert. Frank Fahsel schrieb damals Klartext:
„Ich … habe … ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht ‚kriminell‘ nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt, weil sie per Ordre de Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen … In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor meinesgleichen.“
Der erfahrende Volljurist Dr. Egon Schneider, der lange Jahre Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Köln und danach viele Jahre Rechtsanwalt war, meinte ebenso beeindruckend dies:
„Die Justiz in Deutschland befindet sich nicht in einer Krise. Den Zustand, in der die Justiz sich befindet, eine Krise zu nennen, wäre eine Beschönigung. Es würde nämlich bedeuten, daß die gegenwärtigen Zustände die Ausnahme wären. Doch der Wahnsinn, den die der Justiz ausgelieferten Menschen in unserer Gesellschaft täglich in deutschen Gerichtssälen erleben müssen und für den sie als Steuerzahler sogar noch bezahlen müssen, ist Alltag – und leider nicht die Ausnahme. Das ist nicht die unqualifizierte Meinung von uns Redakteuren. Das ist die Meinung erfahrener Insider, von Richtern und ehemaligen Richtern, von renommierten Strafverteidigern, allgemein von Juristen, deren Gewissen noch funktioniert und die diese Zustände bitter beklagen.“
Zudem schrieb er im Fachartikel „Richter und Anwalt“ in der ZAP Nr. 1 vom 9.1.1992 auch dies:
„Selbst wenn er (der Richter) grobe und gröbste Fehler begeht, ist er für die Folgen nicht verantwortlich. Dafür sorgt § 839 Abs. 2 S. 1 BGB und die schützende weite Auslegung dieser Vorschrift durch die Judikatur.“
Jener Dr. Egon Schneider äußerte in der Zeitschrift für die Anwaltspraxis im Jahr 1994 auch dies:
„Die deutsche Elendsjustiz nimmt immer schärfere Konturen an. Der Niedergang der Rechtsprechung ist flächendeckend. Was mich persönlich am meisten erschüttert, ist der Mangel an Berufsethik und an fachlicher Scham.“
Nicht zuletzt schrieb Dr. Egon Schneider in der ZAP (6/1999 vom 24.3.1999, S. 266):
„Es gibt in der deutschen Justiz zu viele machtbesessene, besserwissende und leider auch unfähige Richter, denen beizukommen offenbar ausgeschlossen ist.“
Richter Diether Huhn schrieb 1982 in einem Buch über „Richter in Deutschland“, zitiert in Neue Juristische Wochenschrift 2000, Seite 51:
„Ich bin selbst ein deutscher Richter, seit fast 20 Jahren. Ich würde mich nicht noch einmal entscheiden, ein deutscher Richter zu werden. Die deutschen Richter machen mir Angst.“
Dr. Henri Richthaler, bekannter Buchautor zu Justizverbrechen, schrieb in „Recht ohne Gerechtigkeit“, C-Verlag 1989, ab Seite 4 dies:
„Über die Richter hinaus steht unser ganzes Rechtssystem kurz vor seinem Kollaps. Die Justiz hat ihre Fähigkeit verloren, gerechte und in vertretbarer Zeitspanne getroffene Entscheidungen zu fällen. In vergleichbarer Situation müßte ein Unternehmen Konkurs anmelden. Mit dem Rechts-Killer-Instrument der ‚freien richterlichen Beweiswürdigung’ werden Prozesse von den Richtern so zurechtgeschnitten, daß gewünschte Resultate gerechte Entscheidungen verjagen. Nur noch formell nehmen die Gerichte ihre Aufgaben wahr. Unser Rechtsstaat ist zum Rechtsmittelstaat verkommen. Die Justiz ist auf dem Niveau eines Glückspiels angekommen. Würden Urteile mit dem Knobelbecher ausgewürfelt, es wäre kein Unterschied in Resultat und Niveau zu Entscheidungen der Richter festzustellen. ‚Im Namen des Volkes’ läßt sich ebenso gut würfeln wie langes Fachchinesisch in richterlicher Willkür verkünden.“
Sie werden zur schnellstmöglichen, fundiert-aussagekräftigen, unterschriebenen Stellungnahme aufgefordert, werte Beate Ehrt. Die Brisanz der aufgezeigten krassen Fehlverhaltensweisen in nunmehr Ihrem Gesamtverantwortungsbereich „Amtsgericht München“ gebietet dies zweifelsohne.
By ralph bernhard a.r.