Vor bereits über 50 Monaten, im November 2014, soll Dr. Ralph B. Kutza einen Vollziehungsbeamten beim Amtsgericht München im Zusammenhang mit dessen Bemühungen um das Eintreiben von Rundfunkbeiträgen zu erpressen versucht haben.
Dieser Blog berichtete bereits über die erste sowie zweite Instanz und veröffentlichte die Revisionsantrags- und -begründungsschrift, hier, hier und hier.
Der groteske Vorwurf der bayerischen Justiz, erhoben in einem von der Politik (Exekutive) massiv verschärften innenpolitischen Klima unter mißbräuchlicher Instrumentalisierung des Strafgesetzbuches und der Strafprozeßordnung, ist inzwischen seit mehr als einem Jahr beim Oberlandesgericht München als zuständigem Revisionsgericht anhängig.
Am Nikolaustag 2018 wurde eine Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft München ans OLG von diesem zustellend weitergeleitet.
Am 14. Dezember 2018 hat der Verteidiger, ein geistig-beseeltes Wesen, die offerierte Gelegenheit zur Gegenstellungnahme zu Gunsten der angeklagten (nicht rechtskräftig verurteilten) Person genutzt.
Diese kann nachfolgend in weitestgehend anonymisierter Weise nachgelesen werden:

Antwortschreiben-an-OLG-abgegeben-14.12.2018-anonymisiert

Von rbk