Heute vor Jahresfrist, am 2. Januar 2020, reichte der Verfasser dieses Artikels in eigener Sache eine Menschenrechtsbeschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg durch Versendung des unten angefügten Beschwerdeformblatts (samt Anlagen) als Einschreiben mit Rückschein ein.

Das Jahr 2020 war für viele halbwegs wache Geister das Jahr der ernüchternden Ent-Täuschung über Richter, Gerichte, rechtsstaatliche Verhältnisse, garantierte Grundrechte und Gewaltenteilung.

Vor etlichen Jahren gab es das folgende sinngemäße Bonmot: 60 Prozent der Deutschen hätten Vertrauen in die Justiz, der Rest habe sie bereits kennengelernt.

Das allerdings hatte sich dann kontinuierlich verschärft. Am 19.12.2019 schrieb Focus Online:

„Ansehen sinkt weiter: Zwei Prozentpunkte weniger als 2018“ und „Das Ansehen der Justiz in Deutschland schwindet weiter. Nur noch knapp 39 Prozent aller volljährigen Bundesbürger haben ‘großes’ oder ‘sehr großes’ Vertrauen in die Justiz. Demgegenüber stehen etwa 47 Prozent, deren Vertrauen in die Justiz ‘gering’ oder ‘sehr gering’ ist. In den neuen Bundesländern trifft das auf mehr als 56 Prozent der Befragten zu, unter Wählern der AfD sogar auf 90 Prozent.“

Und das war noch vor dem „Corona“-Schmu und dem (selbst)zerstörerisch wütenden Orkan aus der Gesellschaft oktroyiertem Irrsinn und fassungslos machendem Machtmissbrauch der Exekutive und weitestgehend willfähriger Duldungsstarre von Legislative und Judikative seither!

Das Annus horribilis 2020 entlarvte vor allem schreckliche Richter der Verwaltungsgerichtsbarkeit, aber auch der Landesverfassungsgerichtshöfe und des Bundesverfassungsgerichts, die fast allesamt leichtfertig, verlogen und mit hochnotpeinlichem vorauseilenden Gehorsam die grundrechtliche Ordnung, wie sie seit dem 23. Mai 1949 bestanden zu haben schien, dem Opferaltar der satanischen NWO zuführten, dem menschenverachtenden geplanten Wahnsinn mit der unappetitlichen Mischung aus sog. Great Reset, Agenda 2030, Transhumanismus, Totalüberwachung und Eigentumslosigkeit von 99 Prozent der Menschheit, die hierüber vorgeblich glücklich sein werde, sowie deren insgeheim gewollter massiver Dezimierung unter dem Deckmantel von Gesundheitsmaßnahmen gegen behauptete Killerviren.

Der Verfasser des Artikels war hier nicht mehr allzu überrascht, zu sehr hat er am eigenen Leib seit ca. 5 Jahren längst miterlebt, was von der Justiz zu halten ist. Seither stellt sich eher fast die Frage, ob nicht etliche Richter und Staatsanwälte zu den kriminellsten Elementen des sog. Gemeinwesens hierzulande überhaupt zählen, wobei klar ist, dass es immer auch löbliche Ausnahmen gibt.

Aber ist das neu? Schon berühmte Denker vor fast 400 Jahren waren da schon äußerst skeptisch:

„Das Recht ist fragwürdig, die Macht ist unverkennbar und fraglos. So konnte man die Macht nicht mit dem Recht verleihen, weil die Macht dem Recht widersprach und behauptete, es sei ungerecht und sie wäre es, die das Recht sei. Und da man nicht machen konnte, daß das, was recht ist, mächtig sei, macht man das, was mächtig ist, zum Recht.“

(Blaise Pascal, 1623-1662, Fragment Nr. 298; Zitat aus „Der verborgene Pascal – Eine Einführung in das Denken Pascals als eine Philosophie für den Menschen von morgen“ von Theophil Spoerri, Seite 132, Furche-Verlag, 1955)

Wenn die Menschen der aktuell aufziehenden faschistischen Ordnung und der für ihre Einsetzung typischen Elemente Lüge, Täuschung, Angstmacherei und Menschenverachtung überdrüssig werden und sich ihrer endlich entledigen sollten, ist ein fundamentales Neudenken darüber, was Justiz künftig sein soll und keineswegs mehr sein darf, dringend geboten, so viel steht fest.

Bis dahin gilt, sie an den behaupteten Regeln und Maßstäben entlang zu enttarnen.

„Wir können die Herrschenden und ihre Handlanger nicht dazu zwingen, die Wahrheit zu akzeptieren; aber wir können sie dazu zwingen, immer unverschämter zu lügen.“

So hieß es Ende der 60er bereits in intellektuellen Kreisen, die dann aber doch leider nur in der terroristischen RAF mündeten. Dass solche gewalttätigen Formen des Widerstands gegen Unrecht nicht zielführend und erfolgversprechend, sondern kontraproduktiv und systemstützend sind, sollte mittlerweile verstanden worden sein.

Wer sich dafür interessieren sollte, wieso die Ernüchterung beim Verfasser schon deutlich eher einsetzte, kann sich das Folgende über den selbst erlebten Missbrauch von Strafrecht und völlig ungenierte Rechtsbeugung durchlesen. Der EGMR hat noch nicht entschieden. Doch niemand sollte sich Illusionen hingeben. Denn z.B. im Jahr 2014 hat der Gerichtshof über insgesamt 86.063 Beschwerden entschieden, nur 2.388 Beschwerdeverfahren davon durch Urteil. Die übrigen Beschwerdeverfahren wurden ohne Entscheidung in der Sache beendet, zumeist für unzulässig erklärt. In Individualbeschwerdeverfahren gegen Deutschland hat der EGMR im Jahr 2014 aus insgesamt 1.195 Beschwerden 1.128 Beschwerden für unzulässig erklärt oder aus seinem Register gestrichen und 13 Urteile gefällt. In vier Urteilen hat der EGMR mindestens eine Verletzung der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) festgestellt. Dennoch ging der Artikelverfasser konsequent nach dem sog. innerstaatlichem Rechtsweg ohne Rechtsanwalt dann auch diesen auf europäischer Ebene.

Immerhin kam am 15. September 2020 ein ausgewählt höfliches Schreiben vom EGMR, in dem um Nachreichung zweier Anlagen (der Antragsschrift der Generalstaatsanwaltschaft München an das Revisionsgericht vom 23.11.2018 und die Gegenerklärung des Beschwerdeführers hierauf vom 14.12.2018) gebeten wurde. Das ist wohl in der Form und generell keine Selbstverständlichkeit.

Aufgeben und Hinnehmen von Unrecht, Entrechtung und Verhöhnung sind nie eine gute Alternative.

Auf ein friedliches 2021 in souveräner Selbstbestimmung und standhafter Solidarität!

Beschwerde-vor-dem-EGMR-02.01.2020-wegen-erstem-Erpressungsverfahren-Kopie

Von rbk