Auf diesem Blog wurde bereits über einen völlig surrealen, Grundrechte (schon weit vor deren flächendeckender Infragestellung durch sich selbst delegetimierende sog. Staatsorgane seit dem induzierten “Corona-Wahnsinn” ab 2020) wie in einem dystopischen Albtraum schleifenden Polizeieinsatz gegen 60 sich friedlich in einer Münchener Gaststätte am 28. September 2017 versammelt habende Menschen berichtet (hier und hier).
Um das extreme Fehlurteil zu einer am 27. September 2018 eingereichten Fortsetzungsfeststellungsklage nicht nach dem 23. Januar 2023 als “rechtskräftig” erscheinen zu lassen, wurde am 15. Januar 2023 der nachfolgende Schriftsatz dem Bayerischen Verwaltungsgericht München übermittelt.

Antrag-auf-Berufungszulassung-Notanwaltsbeiordnung-anonymisiert-15.01.2023-1

Von rbk