Eine angebliche „Reichsbürgerin“ aus dem Münchner Norden hat jetzt auch das dritte gerichtliche Verfahren zu ihren Gunsten entscheiden können.

3:0 gegen das BRD-System, eine bundesweit wohl einmalige „Erfolgsgeschichte“.

Aber so etwas kostet gewiss auch Nerven.

Zum einen hatte es im August letzten Jahres eine fristlose Kündigung des Arbeitgebers (Hauptzollamt) gegeben, der gemeint hatte, eine (vorgebliche) „Reichsbürgerin“ als Angestellte im öffentlichen Dienst, das gehe ja gar nicht. Das Arbeitsgericht München wies die BRD aber rechtskräftig im Frühjahr 2018 in die Schranken, sie ging mit 1:0 in Führung. Nach Abbau von reichlich angesammelten Urlaubsansprüchen (Abwesenheit/Krankheit) geht es nächsten Montag wieder zurück an die Arbeitsstelle der Dame…

Das 2:0 zog sich etwas länger hin, und hatte auch schon einige Monate eher begonnen. Denn die gesetzliche Krankenversicherung (IKK), die erst für relativ wenige Wochen Krankengeld gezahlt hatte, nachdem diese Beschäftigte im öffentlichen Dienst wegen Erkrankung aus der Lohnfortzahlung gefallen war, hatte Knall auf Fall weitere Zahlungen verweigert. Der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) habe anhand der Aktenlage festgestellt, dass die Erkrankte in ca. 10-14 Tagen wieder arbeitsfähig sein werde. Und so fiel dann ab der zweiten Aprilhälfte 2017 nach dem regulären Gehalt und nach der Lohnfortzahlung auch das Krankengeld weg, trotz bestehender lückenloser Arztatteste wohlgemerkt. Abgesehen davon, dass GKVen womöglich viel häufiger als man sich gemeinhin vorstellen kann nachgerade kriminell austesten, wie weit sie gehen können, könnte das Geschehen aber evtl. auch so verursacht worden sein, dass „verfassungsschutznahe Kräfte“ ihre schmutzigen Finger denunzierend mit im Spiel gehabt hatten. Denn etwas später hatten sie es nachweislich, als sie den Arbeitgeber mehr oder weniger zur Kündigung (während des Langzeit-Krankenstandes) überredeten, allein schon durch das Durchstechen von Infos wie, die Mitarbeiterin habe eine „Lebenderklärung“ abgegeben, wie schrecklich aber auch. Beim Sozialgericht München deutete sich dann aber im Herbst 2018 an, dass die hellseherischen Fähigkeiten des MDK das Gericht wohl nicht wirklich beeindrucken würden. Und so bot, nachdem man gesichtswahrend noch eine weitere nachträgliche Stellungnahme der früheren behandelnden Ärztin einholen ließ, was Betroffene und ihre Anwältin geschickterweise mitmachten, man seitens der GKV plötzlich an, man sei nun bereit, außergerichtlich alle Forderungen (samt Gerichts- und Anwaltskosten der Versicherten) rückwirkend doch anzuerkennen und zu zahlen. Noch vor Jahresende 2018 wird das also absehbarerweise auch erfolgreich bzw. zu Gunsten der Betroffenen und Drangsalierten geklärt sein. Damit fließt dann rückwirkend das Krankengeld von ca. April bis November 2017 und für den Zeitraum danach rückwirkend (und laufend) bereits gesichert auch wieder das Gehalt im öffentlichen Dienst.

Das 3:0 folgte am 28. November 2018. Da kam es auf intensives Betreiben der betriebsblinden Geisterjäger der Staatsanwaltschaft München I im Zusammenwirken mit der staatsschutzpolizeilichen Spezialtruppe K44 (Politische Kriminalität von „rechts“) zum Showdown, weil man zuvor meinte, die Dame wegen angeblicher Beschädigung eines CSU-Wahlplakats im September 2017 unbedingt vor Gericht zerren zu müssen. Der zunächst beabsichtigte Strafbefehl wurde aber auffälligerweise erst beantragt, nachdem die Dame kurz zuvor die Kündigungsschutzklage gewonnen hatte. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt, aber zwei uniformierte Polizisten waren bei der Verkündung im Arbeitsgericht Zuschauer, und auch zwei in Zivil, wohl von eben jenem K44. Eine der Anzeigeerstatterinnen wegen einer mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit rechtswidrigen (ist in Klärung vor dem Verwaltungsgericht München) Razzia vom 28.09.2017 war die „pöhse“ angebliche „Reichsbürgerin“ auch noch. Sann daher jemand auf „Rache“ ihr gegenüber? Nun, es wurde jedenfalls Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt, weil sie nicht 600 Euro Strafe zahlen wollte, da sie bzgl. des CSU-Plakats nichts gemacht hatte, was sie auch schon jener dreiköpfigen Streifenbesatzung erzählte hatte, die ihr in einer (anderen) Nacht Anfang September 2017 vorhielt, man hätte den Eindruck gewonnen, sie habe gerade ein Wahlplakat beschädigt. Dass sie das nicht gewesen sein konnte, weil die tatsächlich längst am Boden befindlichen Plakatüberreste völlig durchnässt waren, es aber seit über 1,5 Tagen NACHWEISLICH keinerlei Niederschläge gegeben hatte, war den Jungpolizisten nicht aufgegangen. Die Richterin war schon eher von einem dies ausführenden Schriftsatz (nicht von der Anwältin stammend!) beeindruckt, sie versuchte es im Vorfeld mit einem „Deal“. Die Beschuldigte solle 300 Euro für einen guten Zweck opfern (Einstellung gegen Geldauflage). Doch auch das sah diese nicht ein. Die Richterin hatte zwar auf dieses Blödsinns-Verfahren keine Lust, aber sie konnte nicht schon im Vorfeld einstellen, da die sture, instrumentalisierte Staatsanwaltschaft nicht mitmachte. Die Richterin ließ aber schon vor der Verhandlung von den drei Polizisten weitere (Einzel-)Stellungnahmen anfordern, was ungewöhnlich ist. Und siehe da, zwei hatten keineswegs mit eigenen Augen gesehen, was wirklich mit dem Plakat geschehen war. Nur ausgerechnet der Fahrer, um kurz vor halb drei Uhr nachts (kurz vor Ende einer anstrengenden Nachtschicht), bei Tempo 50, die Plakatreihe fast 10 Meter vom Straßenrand entfernt, will es gesehen haben. Am Verhandlungstag wurde er als erster (und letztlich auch einziger) Zeuge befragt. Da kam dann, Frau X habe ihm gesagt: „Ich bin der Reichsbürgerbewegung zugehörig.“ Ja, bestimmt. Nett auswendig gelernt, aber so geschwollen redet niemand daher. Andere Knaller waren: Es sei in der Nacht „feucht“ gewesen (auf die Frage, wie er sich erkläre, dass die Plakatreste nass waren). „Gab es nur einen Grünstreifen neben der Fahrbahn oder noch einen weiteren (und Gehweg und Radweg dazwischen, was faktisch zutrifft und von der Angeklagten zuvor der Richterin aufgezeichnet wurde auf deren Verlangen hin)?“. „Es gab nur einen Grünstreifen“ (Ich hätte fast schon eine diese Falschbehauptung entkräftende eidesstattliche Versicherung aufschreiben wollen, denn ich kenne just die Gegend, wo es passiert sein soll, sehr gut, da eine enge Verwandte dort lange Zeit lebte). Er habe in jener Nacht als Fahrer gesehen, wie die Angeklagte einen 30 cm langen Plakatstreifen in der einen Hand hielt, der am anderen Ende noch am Plakatständer hing. In der anderen Hand habe sie ein aufgeklapptes Messer gehalten. Der eifrige Polizist wurde dann von Richterin, Verteidigerin und Staatsanwältin (!) in die Mangel genommen. „Sie haben das alles gesehen, obwohl die Angeklagte mit dem Rücken zu Ihnen zwischen Plakat und fahrendem Streifenwagen stand?“. „Ja, das war halt dann seitlich beim Vorbeifahren. Das sieht man dann ja.“ „Wie schnell fuhren Sie?“ „50 km/h, plus minus. Ich setzte dann nach dem Abbremsen 50 Meter (!) zurück.“ „Wo war das Plakat noch am Ständer geklebt, auf welcher Höhe?“ Es folgte unbeholfenes, überaus vage bleibendes Herumfuchteln mit den Händen in der Luft als „Antwort“ des Zeugen. „In welcher Hand hielt Frau X das Messer?“ „Weiß ich nicht mehr.“ „Aber Sie haben gesehen, dass es aufgeklappt war (das kleine Brotzeitmesser; die Angeklagte hatte zuvor auf Frage der Richterin ausgesagt, es sei die ganze Zeit zugeklappt gewesen, es sei ihr nur versehentlich zu Boden gefallen, wo sie es erst wieder im Dunkeln habe suchen müssen, als sie eine Plastiktüte aus der Jacke ziehen wollte, um die scheußlichen, am Boden flackenden Plakatreste aufzusammeln, einzutüten und wegzuschmeißen, weil sie das gestört habe)?“. „Ja“, das habe er gesehen.

Weiterer Knüller (auf Frage der Verteidigerin an den Zeugen): „Kann es nicht auch sein, dass meine Mandantin auf Ihre Frage, ob sie schon einmal mit der Polizei zu tun gehabt hätte, antwortete: ‘Eigentlich nicht, aber vor einigen Wochen waren Kollegen von Ihnen da, um mich zu fragen, ob ich Reichsbürgerin sei, was ich aber nicht bin…’?“ (alles nur sinngemäße Zitate aus der Erinnerung von der Verhandlungsteilnahme als Zuschauer). „Ja, doch, es kann auch so gewesen sein“.

Die genervt wirkende Richterin meinte nach Entlassung dieses Zeugen dann zur Staatsanwältin, sie würde wegen der Geringfügigkeit der Tat eine Einstellung nach § 153 II StPO (ohne Auflagen, wegen geringer Schuld) vorschlagen. Die Staatsanwältin erwiderte, heute sei irgendwie nicht ihr Tag, sie sei (daher) einverstanden.

Die Verteidigerin erläuterte ihrer Mandantin kurz die Bedeutung des 153 II, diese reckte dann spontan beide Daumen nach oben und streckte sie der Richterin entgegen. Das Publikum schmunzelte ob dieser freudvollen Geste ebenso spontan und vernehmlich. Nur eine Reporterin des BR nicht, die wohl einen anderen Ausgang erhofft hatte. Sie wandte sich schon vor Beginn an einige Zuschauer mit Fragen zum Thema „Reichsbürger“. Es muss also jemand von Behördenseite Informationen durchgestochen haben, wonach das nicht etwa eine Verhandlung wegen Sachbeschädigung sei, sondern eine gegen eine vermeintlich schlimme „Reichsbürgerin“. Nach Beschlussfassung der Strafrichterin über die Einstellung war das Verfahren dann beendet. Die beiden anderen Polizisten, die ohnehin nicht (mehr) behauptet hatten, die „Tat“ gesehen zu haben, wurden nicht mehr benötigt. Sie waren übrigens schon über 1,5 Stunden vor Verhandlungsbeginn im Wartebereich nahe des Sitzungssaals gewesen. Ein kompletter Tagesausflug aus der bayerischen Provinz für nichts!

Dem „edlen“ K44 und der „tollen“ Staatsanwaltschaft sei Dank, denn  bei vermeintlichen „Reichsbürgern“ muss der „Rechtsstaat“ bekanntlich „hart durchgreifen“, ohne Rücksicht auf Verluste. Ohne die für die Staatsanwaltschaft und Polizei gesichtswahrende Verfahrenseinstellung hätte die Richterin spätestens nach DIESER Zeugenaussage kaum eine andere Wahl als Freispruch aus Mangel an Beweisen gehabt. Und so steht es nun eben 3:0, jeweils mit der gleichen Anwältin, die gar nicht recht wußte, wie ihr geschah. Sie hatte das alles, also diesen kompletten Erfolg in allen drei Streitfällen, zugegebenermaßen nicht erwartet.

Ich allerdings schon …  😉 

Von rbk