Begründung der Berufung gegen das Urteil wegen versuchter Erpressung vom 02.03.2017
Am 02.03.2017 erfolgte die skandalöse erstinstanzliche Verurteilung des Verfassers wegen angeblich versuchter Erpressung in Form der Versendung eines Vertrags im November 2014 (sic!) über Schadensersatz an einen sog. Vollziehungsbeamten (als Gerichtvollzieher) durch das sog. Amtsgericht München, siehe hier.Es wurde von beiden Parteien fristgerecht binnen einer Woche Berufung eingelegt. Als danach das schriftliche Urteil und…