Waren alle Zwangsvollstreckungen des BR seit 2013 rechtswidrig? Es sieht ganz so aus!
Die Wichtigkeit der gesetzlich vorgeschriebenen förmlichen ZUSTELLUNG des AUSSTANDSVERZEICHNISSES als Grundlage ("Titel") der Vollstreckung im Vorgehen der Landesrundfunkanstalten gegen sog. säumige Schuldner könnte sich als Achillesferse erweisen. An einem vom rbk-Blog-Betreiber "begleiteten“ aktuellen Klagefall gegen den Bayerischen Rundfunk soll das verdeutlicht werden. Angehängt ist ein Klageschriftsatz vom 03.12.2019 für eine entsprechend argumentierende Vollstreckungsabwehrklage an…